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FAQ

Oft begegnen mir Fragen zur Mediation Die häufigsten versuche ich nachfolgend für Sie zusammenzufassen.

Wie lautet die gesetzliche Definition für eine Mediation?

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediator:innen freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben (vgl.: § 1 Abs. 1 MediationsG).

Wie lautet die gesetzliche Definition für eine:n Mediator:in?

Ein:e Mediator:in ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt (vgl.: § 1 Abs. 1 MediationsG).

Was machen Mediator:innen im Wesentlichen?

Mediator:innen sind als neutrale Dritte verantwortlich für den Verfahrensablauf, die Struktur und für eine optimale Kommunikation zwischen den Konfliktparteien. Zudem sorgen sie für eine direkte und unmittelbare Kommunikation zwischen sich selbst und den Parteien. Mediator:innen kommen in unterschiedlichen zu Bereichen schlichtend zum Einsatz, z.B. in der Berufswelt, im Gesundheitswesen aber auch bei Konflikten innerhalb der Familie.

Wer kann an einer Mediation teilnehmen?

Grundsätzlich ist eine Mediation sinnvoll und angebracht, wenn alle Parteien eine einvernehmliche Lösung eines Konflikts anstreben und zukünftig wieder vernünftig miteinander umgehen möchten. Es geht den Parteien nicht darum, wer Recht hat, sondern es geht um eine konstruktive und nachhaltige Lösung des gegenwärtigen Konflikts.

An welchen Orten kann eine Mediation stattfinden?

In den Vorgesprächen der Mediation ist es sinnvoll, sich in einem geschützten Raum zu treffen, der keinen direkten Bezug zum Konflikt hat, z.B. muss das Treffen bei Problemen am Arbeitsplatz nicht im konkreten Arbeitsumfeld stattfinden.

Kann eine Mediation auch online stattfinden?

Online-Mediationen haben immens an Bedeutung gewonnen. Im Januar 2024 habe ich durch eine Zertifikatsfortbildung die Qualifikation zur Online-Mediatorin bei der Zweisicht Akademie in Freiburg erhalten. Daher biete ich Ihnen beide Formate - Online-Mediation und eine Mediation in Präsenz - an. Gerne bespreche ich mit Ihnen die weiteren Einzelheiten in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Welche Regeln gelten bei einer Mediation?

Es gibt verschiedene Grundregeln zur Mediation, manche sind gesetzlich vorgeben und andere Verhandlungssache zwischen den Beteiligten. Die Beteiligten einigen sich im Dialog auf diese Regeln, die der Zustimmung des weiteren Beteiligten bedürfen. Beispielhaft seien hier Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Respekt und Eigenverantwortlichkeit genannt.

Gibt es immer eine zufriedenstellende Lösung?

Grundsätzlich geht man innerhalb der Mediation davon aus, dass es für jeden Konflikt auch eine einvernehmliche zufriedenstellende Lösung gibt.
Mediation ist ein außergerichtliches, vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrere Mediator:innen freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Eine Garantie gibt es nicht.

Die andere Konfliktpartei lehnt eine Mediation ab. Was kann ich tun?

Zu Beginn biete ich für alle Konfliktparteien immer auch Einzelgespräche an, damit mögliche Vorbehalte und Bedenken durch ein vertrauliches Gespräch geklärt bzw. ausgeräumt werden können.

Mein:e Rechtsanwält:in bietet auch Mediation an. Kann sie/er beides gleichzeitig? Ist dies zulässig?

Nein, das gleichzeitige Beraten als Rechtsanwält:in und als Mediator:in in derselben Sache ist unzulässig. Die Aufgabe als Anwält:in ist die Interessenvertretung der Mandant:innen. Er oder sie kann also nicht gleichzeitig als neutrale:r, allparteiliche:r Vermittler:in auftreten. (vgl.: § 3 Abs. 2 MediationsG).

Wie steht es um die Allparteilichkeit in der Mediation?

Bei der Wirtschaftsmediation - mithin Konflikten in der Arbeitswelt - kommt häufig der/die Arbeitgeber:in bzw. die Personalabteilung als Auftraggeberin als zahlende Beteiligte in Betracht. Konflikte im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sind auf den ersten Blick prädestiniert für die Mediation. Das bestehende Machtgefälle zwischen den Konfliktparteien ist eine besondere fachliche und persönliche Herausforderung an Mediator:innen sowie deren Neutralität und Allparteilichkeit. Allparteilichkeit meint hier das aktive Partei ergreifen für beide Parteien gleichermaßen. Um nachhaltige, fair erlebte Konfliktlösungen zu erreichen und das Image der Mediation zu erhöhen, ist es Teil der Aufgabe der jeweiligen Mediator:innen, das ggf. bestehende Machtgefälle zwischen den streitenden Parteien auszugleichen. Die Allparteilichkeit der Mediator:innen wird gelegentlich angezweifelt, da eine Beeinflussung durch den Geldgeber vermutet wird. Gerne räume ich solche Zweifel vertrauensvoll im Erstgespräch aus.

Mit welchen Kosten muss ich bei einer Mediation rechnen?

Die Kosten einer Mediation hängen vom Honorar und der Häufigkeit der Sitzungen ab. Mediation wird auf Stundenbasis abgerechnet. Der Stundensatz wird in der Regel individuell festgelegt (Ausnahme Wirtschaftsmediation z.T. trägt der Arbeitgeber die Kosten). Vor- und Nacharbeiten (Protokolle, Klärung der rechtlichen Situation) werden ebenfalls nach Stunden berechnet. Die Kosten werden unter den Parteien aufgeteilt. Die Gesamtkosten sind in der Regel wesentlich geringer als in einem Gerichtsverfahren.

Bitte addieren Sie 8 und 1.

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