Arbeitsrecht
Unternehmen stehen oft vor der Herausforderung, schnell und flexibel auf Markttrends und Veränderungen reagieren zu müssen. Auch Personalfragen sind dabei ständig in der Diskussion. Als Rechtsanwältin mit dem Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht berate ich beide Seiten - Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen sowie Betriebs- und Personalrät:innen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und personellen Fragen, um Entscheidungen auf einen rechtssicheren Pfad zu bringen.
Ich unterstütze Sie bei den Themen:
- Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses
- Vertragsgestaltung
- Kündigung/Abfindung
- Aufhebung eines Vertrages
- Arbeitszeugnis
- Urlaubsabgeltung
- Arbeitspapiere
Sollten Ihnen andere Themen wichtig sein, kommen Sie gerne auf mich zu.
Des Weiteren berate ich Unternehmen - auch in Form von Schulungen - im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
Beim BEM handelt es sich um einen strukturierten Suchprozess, der dazu dient, Arbeitsunfähigkeitszeiten von Mitarbeitern zu reduzieren und wertvolle Mitarbeiterressourcen zu erhalten. Denn längere und häufige Erkrankungen belasten sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen. Für solche Fälle ist die Einleitung eines BEM gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX durch den Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem sind folgende Fragen im Rahmen eines BEM-Verfahrens zu beantworten:
- Auf welche Weise kann die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden?
- Mit welchen Leistungen oder Hilfen kann erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden?
- Wie kann der bedrohte Arbeitsplatz gesichert werden?
Auf dem Gebiet des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts befasse ich mich insbesondere mit:
- Anhörungen der Arbeitsnehmervertretungen
- Betriebs-/Dienstvereinbarungen (Gestaltung, Überarbeitung und Durchführung von Verhandlungen)
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Einigungsstellenverfahren
Zusätzlich zu meiner Kompetenz als Rechtsanwältin nutze ich die Mediation als neutrale Hilfe oder die Cooperative Praxis, um Konflikte möglichst eigenständig, zukunftsorientiert und interessengerecht zu lösen. Die Mediation ist keine Konkurrenz, weil in der Mediation keine Rechtsberatung stattfindet. Anwält:innen sehen sich sogar zunehmend als begleitende Berater:innen ihrer Mandant:innen, denn durch den Vorschlag mediativer Konzepte können wirtschaftliche und zeitliche Ressourcen geschont werden.
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